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Ein Schritt zur solidarischen Schweiz

Zwei Drittel der Schweizer träumen von einer 13. AHV-Rente! Gerne zeige ich auf, weshalb dieser Traum kein Traum bleiben muss.

Es ist offensichtlich, dass die aktuelle AHV nicht ausreicht, um den Verfassungsauftrag gemäss Art. 112 der Bundesverfassung zu erfüllen, wonach die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken sollen. Als Gegenargument wird immer wieder aufgebracht, dass man doch zielgerichtet die «Armen» unterstützen sollte. Dieses oft vorgebrachte Argument ignoriert, dass es bei der Altersvorsorge nicht nur um die Vermeidung von Armut geht, sondern auch um die Würdigung der Lebensarbeit. Es ist nicht gerecht, dass Seniorinnen und Senioren, die ein Leben lang zur Gesellschaft beigetragen haben, im Alter den Staat um Hilfe bitten müssen, indem sie ihre Armut nachweisen. Eine solide, gerecht verteilte Altersvorsorge wie die 13. AHV-Rente stellt sicher, dass unsere älteren Mitbürger den Lebensabend in Würde und mit weniger finanziellen Sorgen verbringen können.

Man soll mich nicht falsch verstehen, es kann jeden treffen, durch einen Schicksalsschlag in die Armutsfalle zu geraten. Da ist die individuelle Hilfe angebracht und richtig. Wenn jemand aber ein Leben lang meist unentgeltliche Familien- oder Betreuungsarbeit geleistet hat und dadurch das private Ansparen in der zweiten Säule nicht oder zu wenig möglich war, sollte man doch im bescheidenen Rahmen die mehr als verdienten Rentenjahre geniessen können. Nehmen wir am 3. März die Chance wahr, mit einem Ja zur 13. AHV-Rente einen wichtigen Schritt zur solidarischen Schweiz zu machen.

Hanspeter Göldi, Kantonsrat und Sozialvorstand Meilen

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