Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Ein Mangel an Vitamin B12

Müdigkeit ist ein weit verbreitetes Symptom und kann vielerlei Ursprünge haben. Gelegentlich steckt ein Vitamin-B12-Mangel dahinter.

Wie alle Vitamine ist auch das Vitamin B12 für die Funktion unseres Organismus essentiell. Es kann im Körper nicht selbst synthetisiert werden, sondern muss mit der Nahrung zugefügt werden. Vitamin B12 kommt in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs (wie Eier, Fleisch, Käse) vor. Sofern wir uns nicht vegan ernähren, sollten wir damit gut versorgt sein.

Vitamin B12 wird nach Zufuhr mit dem Essen im Magen aufgespalten und als Cobalamin an den Intrinsic-Factor gebunden, ein Glycoprotein, das von Zellen der Magenschleimhaut gebildet wird. Dieser Komplex wiederum wird im Darm von speziellen Rezeptoren erkannt und aufgenommen.

Kommt es aufgrund einer mangelnden Zufuhr oder einer Störung der Resorption zu einem Mangel an Vitamin B12, kann dies zu Müdigkeit, Blutarmut oder neurologischen Symptomen führen wie Konzentrationsstörungen, psychischen Störungen oder Polyneuropathien (u.a. Sensibilitätsstörungen).

Die Diagnostik ist einfach und erfolgt mittels einer Untersuchung des Blutes. Schwieriger ist es zuweilen, die Ursache für den Mangel zu finden. Einerseits kann es – wie erwähnt – an der mangelhaften Zufuhr liegen (vegane Ernährung, Mangelernährung), andererseits an einer gestörten Aufnahme im Körper bei Magenschleimhautentzündung, fehlender Bildung des Intrinsic Factor aus anderen Gründen oder einer Entzündung der Darmschleimhaut. Daher ist manchmal eine weiterführende Abklärung erforderlich.

Liegt der Verdacht nahe oder bestätigt sich eine Aufnahmestörung, so kann das Vitamin B12 intramuskulär gespritzt werden, um so direkt ins Blut zu gelangen, unabhängig von der Verdauung. Dies wird – je nach Ansprechen – in individuellen Abständen fortgeführt. Zugleich sollte natürlich die Ursache der Aufnahmestörung behandelt werden.

Dr. med Sophie Ito-Jung, Fachärztin Allgemeine Innere Medizin, Dorfstrasse 24, Meilen

Telefon 044 923 25 71

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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