Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Ein gefährlicher Begleiter

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Bereits ein Glas wirkt sich auf die Fahrfähigkeit aus.

Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab. Gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Alkoholkonsum steigert ausserdem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt gefährliche Begleiter im Strassenverkehr.

In den vergangenen fünf Jahren war durchschnittlich bei jedem achten schweren Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Alkoholunfälle wären eigentlich einfach vermeidbar. Zudem sind sie oft schwerwiegend. Die meisten Alkoholunfälle passieren nachts, speziell an den Wochenenden.

Null Promille für Neulenkerinnen und Berufschauffeure

Besonders gefährdet sind junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. Als Neulenker sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert, denn Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase.

Schon kleine Beeinträchtigungen erhöhen die Unfallgefahr. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren: null Promille. Neulenker müssen dieses Prinzip drei Jahre lang einhalten – so lange, wie sie den Fahrausweis auf Probe haben.

Die Nulltoleranz gilt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Berufschauffeurinnen und Berufschauffeure.

Aufnahme und Abbau von Alkohol

Alkohol macht sich im Körper sehr schnell bemerkbar. Im Internet sind verschiedene Alkoholrechner zu finden, mit denen man die Alkoholkonzentration im Blut nach verschiedenen Getränken berechnen kann. So differenziert diese auch sein mögen – sie erlauben nur eine grobe Abschätzung. Selbstverständlich darf es nicht das Ziel sein, sich möglichst nahe an den gesetzlich noch zulässigen Blutalkoholwert von 0,5 Promille zu trinken.

Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Das geschieht auch im Schlaf nicht schneller. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein. Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee und sauren Gurken noch mit Rollmops.

Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist eindeutig: Jeder Fahrzeuglenker muss über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügen, sonst ist er fahrunfähig. Wer wegen der Einwirkung von Alkohol nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. Wer trotzdem fährt, dem drohen Bussen, Führerausweisentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe.

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