Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Drei Geschäfte an der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember

Die letzte Gemeindeversammlung des Jahres findet am Montag, 8. Dezember ab 20.15 Uhr in der reformierten Kirche Meilen statt. Bereits um 19 Uhr bietet die Info- und Fragestunde Gelegenheit, Aktuelles zu thematisieren.

Über drei Geschäfte dürfen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammung bestimmen.

Kindergarten Tobel: Kreditabrechnung

Für den Kindergarten Tobel, im Tobel 18 liegt die Kreditabrechnung für die Instandsetzung des Kindergartens und die Erweiterung des notwendigen Raums für den Verein FEE (Familienergänzende Einrichtungen für Kinder) vor.

An der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 haben die Stimmberechtigten einen Baukredit (Objektkredit) von Fr. 3,53 Mio. für die Instandsetzung des Kindergartens Tobel und die Erweiterung des notwendigen Raums für den Verein FEE bewilligt. Zwischen August 2023 und Dezember 2024 wurde das Bauvorhaben realisiert. Seit dem 3. Januar 2025 nutzen die Schülerinnen und Schüler den erneuerten Kindergarten und die zusätzlichen Räume.

Totalrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung

Die Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) regelt die Abwasserentsorgung und deren Finanzierung auf dem ganzen Gemeindegebiet. Sie legt die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der Gemeinde und der Nutzer von Abwasseranlagen fest. Das aktuelle Siedlungsentwässerungsreglement (SeR) und das Reglement über die Gebühren für Siedlungsentwässerung (GebR) der Gemeinde Meilen wurden 2007 erlassen. Seit damals wurden übergeordnete gesetzliche Grundlagen geändert und die Rechtsprechung zu den Gebührengrundlagen hat sich entwickelt. Zudem sind neue Grundlagen für die umweltgerechte Handhabung der Siedlungsentwässerung hinzugekommen. Die Gebührengrundlagen und Tarife werden unverändert übernommen.

Die neue Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Meilen basiert auf der Muster-Siedlungsentwässerungsverordnung des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich (AWEL). Aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse betreffend die Siedlungsentwässerung werden aufgenommen und die Formulierungen einzelner Artikel werden der tatsächlichen heutigen Praxis angepasst. Die wichtigen Rechtssätze inkl. Gebührengrundsätze werden in der SEVO geregelt.

Basierend darauf erlässt der Gemeinderat das Siedlungsentwässerungsreglement (SERE), in welchem die Details der Umsetzung geregelt werden, sowie die Tarife (Preise) im allgemeinen Gebührentarif der Gemeinde Meilen. Die neue SEVO und das SERE wurden vom AWEL vorgeprüft und für bewilligungsfähig erklärt.

Budget und Steuerfuss 2026

Das Budget 2026 weist bei einem buchhalterischen Gesamtaufwand von 167,25 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 163,48 Mio. Franken einen Aufwandüberschuss von 3,77 Mio. Franken aus. Die Zahlen basieren auf einem unveränderten Steuerfuss von 79%.

Die aktuelle Hochrechnung für das Jahr 2025 zeigt, dass die Steuererträge die budgetierten Erwartungen erfüllen werden. Angesichts dieser Tatsache und unter Berücksichtigung der Prognosen wurde der 100%-ige Steuerertrag für das Rechnungsjahr im Budget 2026 auf 115,00 Mio. Franken festgesetzt. Dies entspricht einer Erhöhung von 3,00 Mio. Franken gegenüber dem Budget 2025. Die Erträge aus Steuern früherer Jahre bleiben unverändert bei 14,00 Mio. Franken.

Die Rückstellung für die Ressourcenabschöpfung (Finanzausgleich) wird auf 38,19 Mio. Franken geschätzt. Bei den Grundstückgewinnsteuern werden weiterhin konstant hohe Erträge erwartet, weshalb der Betrag im Vergleich zum Budget 2025 um 2,00 Mio. Franken auf 23,00 Mio. Franken erhöht wurde.

Im Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen in der Höhe von 25,19 Mio. Franken geplant. Die grössten Ausgaben betreffen die Sanierung der Innenräume des Gebäudes C (2,80 Mio. Franken) und die Aufstockung des Gebäudes X (3,00 Mio. Franken) in der Schulanlage Allmend. Zudem sind weitere Investitionen in diverse Schulliegenschaften sowie in den Erhalt und Ausbau der allgemeinen Infrastruktur (Strassen, Kanalisation, öffentlicher Verkehr usw.) vorgesehen.

Die Nettoinvestitionen im Finanzvermögen betragen lediglich 0,60 Mio. Franken. Im aktuellen Finanz- und Aufgabenplan 2025 – 2029 sind für die Planjahre 2027 bis 2029 weitere Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen in der Höhe von 53,11 Mio. Franken bzw. 5,07 Mio. Franken im Finanzvermögen geplant.

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