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Darmkrebsvorsorge bei über 70-Jährigen

Ab 1. Juli wird die Darmkrebsvorsorge auch bei über 70-Jährigen vergütet. Mit der Erhöhung der Altersgrenze von 69 auf 74 Jahren ist die Schweiz nun im Einklang mit den internationalen Empfehlungen.

In der Schweiz erkranken jedes Jahr 4500 Menschen an Dickdarmkrebs, 1600 sterben an den Folgen der Erkrankung. Viele dieser Todesfälle wären vermeidbar: Darmkrebs gehört zu den wenigen Krebsarten, bei denen bereits Vorstufen der Erkrankung (sogenannte Polypen) zuverlässig erkannt und entfernt werden können, was die Entstehung von bösartigen Tumoren verhindert. Wenn Darmkrebs in einem frühen Stadium erkannt wird, sind die Heilungschancen zudem gut.

Bisher lag die Grenze bei 69 Jahren

Deshalb empfiehlt die Krebsliga die Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren – alle zwei Jahre mittels Blut-im-Stuhl-Test (FIT) oder alle zehn Jahre mit einer Darmspiegelung.

Bisher übernahm die Grundversicherung die Früherkennungsuntersuchung von Darmkrebs gemäss der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) nur bis zum Alter von 69 Jahren. Über die Hälfte der Dickdarmkrebs-Erkrankungen tritt aber erst ab 70 Jahren auf.

Deshalb hat die Krebsliga gemeinsam mit anderen Organisationen einen Antrag zur Erhöhung der Altersgrenze eingereicht. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat diesen nun gutgeheissen.

Entscheid entspricht internationalen Richtlinien

Die Darmkrebs-Früherkennung bis 74 Jahre entspricht der wissenschaftlichen Evidenz, den internationalen Empfehlungen und der Praxis in vielen europäischen Staaten. So empfiehlt die EU-Kommission diese bereits seit 2003, und Länder wie Deutschland, Frankreich, Italien oder das Vereinigte Königreich haben diese Altersgrenze schon seit Jahren in ihre Programme übernommen. In der Schweiz hingegen hängt die Anpassung oft davon ab, dass Organisationen wie die Krebsliga entsprechende Anträge einreichen. Das führt dazu, dass international anerkannte wissenschaftliche Standards hierzulande verzögert umgesetzt werden.

Auch für Personen ohne Symptome

Handlungsbedarf sieht die Krebsliga bei der Teilnahmerate, einem entscheidenden Faktor für den Erfolg von Screening-Programmen. Obwohl die Evidenz für die Früherkennung von Darmkrebs aus wissenschaftlicher Sicht klar ist, sind einige Personen von deren Vorteilen noch nicht überzeugt. Andere haben Angst vor möglichen Schmerzen bei einer Koloskopie oder verdrängen das Thema aktiv.

Viele Menschen sind sich auch nicht bewusst, dass sich diese Angebote an Personen ohne Symptome richten.

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Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

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Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

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