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Brütende Vögel brauchen Rücksicht

Die Frühlingstage laden uns ein, draussen das schöne Wetter zu geniessen und beim Gesang der Vögel Energie zu tanken. Dabei ist es wichtig, die Vögel während der kritischen Phase der Brutzeit nicht zu stören.

Auch wenn Störungen in vielen Formen auftreten können, sind die allgemeinen Regeln zu deren Vermeidung stets dieselben: Abstand halten, Wildruhezonen und Schutzgebiete respektieren und auf Wegen bleiben.

Der Frühling markiert bei den meisten Vögeln den Beginn der Brutzeit. Sie sind nun besonders verletzlich, und Störungen können rasch gravierende Auswirkungen haben, etwa das Verlassen der Brut. Gleichzeitig ist der Frühling auch die Zeit, in der wir Menschen nach einem langen Winter draussen die milden Temperaturen geniessen möchten. Unsere Ansprüche als Erholungssuchende und die der Vögel dürfen dabei nicht miteinander in Konflikt geraten.

Die Vogelwelt ist auf gute Brutbedingungen angewiesen: Rund 40 Prozent der Schweizer Vogelarten sind bedroht, wie die neue Rote Liste der Brutvögel zeigt. Das widerspiegelt sich auch in der Abnahme des Vogelgesangs, der für unsere Beziehung zur Natur so wertvoll ist und den Frühling ankündigt.

Störungen müssen nicht unbedingt auffällig oder laut sein. Bereits die reine Anwesenheit von Spazierenden im Wald kann langfristige Auswirkungen haben, wie eine neue Studie mit Kohlmeisen zeigt: Diese an sich kleinen Störungen haben schon einen negativen Einfluss auf die Lebenserwartung und die Anzahl gelegter Eier. Sie wirken sogar über mehrere Generationen, denn die durch Störungen ausgeschütteten Stresshormone beeinflussen die Qualität des Geleges und verringern so die Überlebenschancen der Jungvögel. Dabei ist die Kohlmeise ein häufiger Brutvogel und grundsätzlich gut an menschliche Nähe angepasst. Umso mehr müssen solche Resultate zu denken geben, wenn es um Störungen bedrohter und sensibler Arten geht, wie etwa Raufusshühner, Greifvögel oder Reiher. Um Störungen insbesondere für diese sensiblen Arten zu minimieren, sollten folgende Grundregeln unbedingt eingehalten werden: Beim Antreffen eines Vogels Abstand halten und Anzeichen von Stress beachten, Beschilderungen von Wildruhezonen und Schutzgebieten berücksichtigen. Zudem sollen vom Menschen weitgehend unberührte Gebiete der Natur überlassen und nur von markierten Wegen aus erkundet werden.

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Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

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