Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Baugesuche sind ab dem 1. Januar 2026 in Meilen nur noch digital

Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrenshandlungen digital abzuwickeln. Die Gemeinde Meilen vollzieht die vollständige Umstellung auf digitale Baugesuche per 1. Januar 2026.

Baugesuche und deren Abwicklung erfolgen demnach nur noch über die kantonale Plattform eBaugesucheZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch), das Erstellen von zusätzlichen Papierdossiers entfällt. Auch die Planauflage während der Auflagefrist von Baugesuchen ist über die Plattform eAuflageZH ersichtlich und die Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheids werden digital eingereicht. Damit wird der Daten- und Informationsaustausch rund um Baugesuche für alle Beteiligten vereinfacht und effizient und transparent gestaltet: Planer, Bauherrschaften, die Gemeinde und zugriffsberechtigte Dritte sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg miteinander. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Baugesuche rund um die Uhr und unabhängig von den Öffnungszeiten der Hochbauabteilung online einreichen lassen und auch die Einsichtnahme im Rahmen der Planauflage und die Beschlussbestellungen elektronisch möglich sind. Die Publikation der Baugesuche erfolgt weiterhin im Amtsblatt des Kantons Zürich, im Meilener Anzeiger und auf der Website der Gemeinde Meilen.

Bei weiteren Fragen steht die Hochbauabteilung der Gemeinde Meilen unter hochbau@meilen.ch oder unter 044 925 93 44 gerne zur Verfügung.

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