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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Am 1. April 2022 tritt die neue Bau- und Zonenordnung vollständig in Kraft. Bereits per 1. Oktober 2021 erfolgte die Teil-Inkraftsetzung der im September 2020 von der Gemeindeversammlung genehmigten, revidierten kommunalen Nutzungsplanung. Ausgenommen waren Teile des Art. 28, gegen die ein Rekurs eingegangen war.
Der Gemeinderat nahm das Gespräch mit dem Rekursführenden auf, da eine mehrjährige Verzögerung des vollständigen Inkrafttretens drohte. Der Austausch verlief für beide Seiten zufriedenstellend, so dass der Rekurs zurückgezogen wurde. In der Zwischenzeit ist auch der Entscheid des Baurekursgerichts, das Rekursverfahren durch Rückzug als erledigt abzuschreiben, rechtskräftig.
Der Gemeinderat hat deshalb die Inkraftsetzung der Art. 28 Abs. 1 lit. a, e und f sowie Art. 28 Abs. 2 per 1. April 2022 beschlossen. Damit ist die neue, von der Gemeindeversammlung einstimmig angenommene Bau- und Zonenordnung 2020 vollständig in Kraft.
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