Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Ausführungsbestimmungen werden angepasst

Die Anpassung der Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung wird genehmigt.

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Die individuelle Subventionierung von Familien, welche familien- und schulergänzende Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, ist in der Gemeinde Meilen in der Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung (BVO) geregelt. Die konkrete Ausgestaltung der Subventionen und des Vollzugs sind in Ausführungsbestimmungen (ABV) geregelt, die vom Gemeinderat erlassen und geändert werden. Auch die ABV vom 21. Januar 2014 und die darin enthaltene Rabatttabelle sowie die maximalen beitragsberechtigten Tarife der Betreuungsverträge von anerkannten Einrichtungen sind seit 1. August 2014 unverändert in Kraft.

Massgebende gesetzliche Veränderungen sowie zu erwartende Entwicklungen im Bereich der Vorschule (Alter 1 bis 4 Jahre) und die allgemein gestiegenen Tarife für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter (Kitas), welche die 2014 festgelegten maximalen subventionsberechtigten Tarife mittlerweile übersteigen, verlangten nach Präzisierungen der Ausführungsbestimmungen. Entsprechend wurde eine externe Beratungsfirma beauftragt, detailliert zu prüfen, wo Anpassungen nötig sind.

Der Bericht der externen Beratungsfirma kommt zusammengefasst zum Schluss, dass:

– die Maximaltarife für Krippenplätze in der Gemeinde Meilen im regionalen Vergleich leicht überdurchschnittlich sind;

– die in der jetzt gültigen Beitragsverordnung festgelegten minimalen Beträge subventionsberechtigter Eltern höher sind als der Tarif nach Abzug des vorgesehenen Maximalrabatts von 80% und somit dieser Rabatt gar nie erreicht werden kann;

– die Ungleichbehandlung von Betreuungseinrichtungen (Kitas) bzw. Eltern bei der Tarifsubventionierung und die bisherige Praxis der «Verfügung» von Rabatteinstufungen durch den Verein FEE heute als problematisch beurteilt werden.

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse hat der Gemeinderat eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen beschlossen. Die angepassten Ausführungsbestimmungen zur Beitragsverordnung für die familien- und schulergänzende Betreuung werden auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

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