Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Artenvielfalt fördern und Ausbreitung von Neophyten verhindern

Im Rahmen der Neophyten-Strategie setzt das Tiefbauamt der Gemeinde Meilen eine Sensibilisierungs- und Aktionskampagne zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Pflanzen um.

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Auf der Agenda steht in diesem Jahr das Projekt «Förderung von einheimischen Pflanzen in privaten Gärten». Unter dem Motto: «Kleiner Aufwand – grosse Wirkung» stellen die Mitarbeitenden der Arbeitsgruppe Neophyten hier zwei weitverbreitete invasive Pflanzen in der Gemeinde Meilen vor und fordern Sie auf, diese Pflanzen aus Ihren Gärten zu entfernen, bevor sie sich vermehren und damit hohe Kosten verursachen.

Einjähriges Berufkraut: zarte Schönheit am Wegrand

Als Zierpflanze nach Europa gebracht, stellt das Einjährige Berufkraut heute eine ernsthafte Bedrohung für die einheimische Flora dar. Ursprünglich aus Nordamerika stammend, hat sich die krautige Pflanze unbemerkt in unseren Magerwiesen angesiedelt und breitet sich nun rasant aus. Jede einzelne Pflanze produziert 10’000 bis 50’000 Samen, die leicht vom Wind verbreitet werden, neue Standorte besiedeln und die dortige einheimische Flora unter Druck setzen. Vorsichtiges Jäten vor der Blüte im Mai und den Folgemonaten ist eine wirkungsvolle Methode, um die Pflanze zu bekämpfen.

Essigbaum: lebendiges Farbspektakel im Herbst

Der Essigbaum, einst aus dem Osten Nordamerikas importiert, zeichnet sich durch seine auffälligen Merkmale aus, die ihn leicht erkennbar machen. Heutzutage verbreitet sich der Essigbaum von den tiefsten Lagen bis zu den entlegensten Ecken des Landes. Sein schnelles Wachstum führt dazu, dass er zahlreiche Triebe bildet, die dichte Bestände bilden und durch ihr Laub Schatten werfen, was das Wachstum einheimischer Pflanzenarten beeinträchtigt. Es ist ratsam, sich von Gartenbauunternehmern oder der Gemeinde beraten zu lassen, um effektive Methoden zur Bekämpfung des Essigbaums zu erfahren.

Korrekte Entsorgung von Neophyten

Blühendes Einjähriges Berufkraut sowie der Essigbaum gehören nicht in den Gartenkompost. Stattdessen sollten sie in professionellen Kompostieranlagen oder als Kehricht entsorgt werden. Grössere Mengen können kostenlos und auf Voranmeldung beim Werkhof/Unterhalt an der Alten Landstrasse 146 oder bei Schneider Umweltservice in der Sammelstelle Rotholz entsorgt werden.

Eine Mailadresse für Fundmeldungen

Im Einsatz für Natur und Umwelt hat die Gemeinde eine Neophyten-Rangerin eingestellt und will mit gutem Beispiel voran gehen. Seit Juli 2023 ist Judi Bonetti im Auftrag der Gemeinde unterwegs. Sie spricht mit Garten- und Liegenschaftsbesitzern und entfernt unerwünschte Pflanzen auf Gemeindeflächen. Fundmeldungen können an die Mailadresse neophyten@meilen.ch gesendet werden. Weitere Informationen gibt es online auf der Webseite der Gemeinde unter www.meilen.ch.

Bundesrat verbietet Verkauf invasiver Pflanzen

Trotz der bekannten Gefahren, die von invasiven Neophyten ausgehen, war bisher der Verkauf vieler dieser Pflanzenarten erlaubt. Am 1. März 2024 hat der Bundesrat einen bedeutenden Schritt unternommen, indem er das Inverkehrbringen bestimmter invasiver Pflanzenarten ab dem 1. September 2024 verbietet.

Der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer und der Blauglockenbaum zählen zu den betroffenen Pflanzen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass das Verbot nicht für bereits in Gärten vorhandene Pflanzen gilt. Für Ersatzpflanzungen können sich betroffene Personen auf die Beratung qualifizierter Gartenbauunternehmen verlassen.

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