Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Adieu, Frühjahrsmüdigkeit!

Mit dem Frühling ist die Natur erwacht. Vielen Menschen fehlt aber inmitten der Zeit des Aufbruchs Energie und Motivation. Das Stimmungstief ist meistens auf Veränderungen im Hormonhaushalt zurückzuführen.

Wenn die Tage wieder länger sind, die Sonne an Kraft zulegt und alles grünt und blüht, scheint die Natur vor Energie zu vibrieren. Der Jahreszeitenwechsel sorgt für gute Stimmung – wenn nur die Frühjahrsmüdigkeit nicht wäre. Manche Menschen fühlen sich ausgelaugt, antriebslos und niedergeschlagen. Frühjahrsmüdigkeit ist ein Beschwerdekomplex, dessen Hauptmerkmale Müdigkeit sowie verminderte körperliche und geistige Leistungsbereitschaft sind – bis hin zu einer leichten depressiven Verstimmung. Dagegen lässt sich einiges unternehmen.

Dass man sich ausgelaugt fühlt, hängt von verschiedenen, meist biologisch bedingten Faktoren ab. Die Umstellung auf die Sommerzeit wie auch Temperaturschwankungen bringen den Körper aus dem Gleichgewicht. Die Frühjahrsmüdigkeit ist aber keine Krankheit, sondern eine durch den Jahreswechsel und somit den veränderten Tag-Nacht-Rhythmus hervorgerufene Erscheinung. Mit ausreichend Bewegung und einer gesunden Ernährung kann viel erreicht werden. So trainiert körperliche Aktivität – möglichst im Freien – nicht nur Kreislauf und Muskeln, sondern auch das Gehirn.

Tipps für mehr Energie

Kreislauf aktivieren: Wer unter tiefem Blutdruck leidet, kämpft öfter mit Frühjahrsmüdigkeit. Regelmässige Bewegung bringt den Kreislauf in Schwung: Eine Joggingrunde während der Mittagszeit, zu Fuss oder mit dem Velo zur Arbeit, Treppensteigen anstatt Lift nehmen, beim Bürojob zwischendurch im Stehen arbeiten.

Raus an die frische Luft: Frische Luft und Tageslicht geben Energie. Egal ob ein langer Spaziergang oder einfach nur ein paar Minuten am offenen Fenster in der Pause – frische Luft versorgt das Gehirn mit Sauerstoff und stärkt das Immunsystem. Das Sonnenlicht regt die Produktion von Vitamin D an und setzt aktivierende Hormone wie Serotonin, Testosteron und Endorphine frei.

Viel trinken: Ausreichend Flüssigkeit ist wichtig, damit der Körper leistungsstark ist. Daher täglich mindestens eineinhalb Liter ungesüsste Flüssigkeit wie Mineralwasser oder Kräutertee trinken.

Frisch und leicht essen: Kalorienreiches Essen mit viel Zucker und Fett liegt schwer im Magen. Setzen Sie lieber auf leichte Gerichte mit viel Gemüse, Obst, Salaten, pflanzlichen Eiweissen und hochwertigen Fettsäuren aus Nüssen, Samen und Hülsenfrüchten.

Genügend schlafen: Schlaf ist das A und O für mehr Energie im Alltag. Optimal sind sieben bis acht Stunden pro Nacht sowie ein regelmässiger Schlaf-Wach-Rhythmus.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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