Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Der Beugenbach wird aufgewertet und besser erlebbar

Auf dem Beugenareal entsteht derzeit mit dem «Beugenhof» eine neue Wohn- und Gewerbe-überbauung. In diesem Zusammenhang bietet sich die Möglichkeit, auch den angrenzenden Beugenbach aufzuwerten.

Der betreffende Bachabschnitt befindet sich heute in einem ökomorphologisch ungenügenden Zustand. Die Zustände der beidseitigen Ufermauern und der Bachschwellen sind mangelhaft. Dadurch bestehen sowohl Defizite hinsichtlich des Hochwasserschutzes als auch die Gefahr, dass bei Hochwasserereignissen Altlasten abgeschwemmt werden könnten.

Zudem ist das Gewässer vom öffentlichen Fussweg aus kaum sichtbar und nur eingeschränkt zugänglich. Als Naherholungsraum hat er derzeit keine Bedeutung.

Der Gemeinderat hat nun das Projekt zur Revitalisierung des Beugenbachs im Abschnitt zwischen Seestrasse und SBB-Unterführung genehmigt und dafür einen Verpflichtungskredit von 1,46 Millionen Franken bewilligt.

Gemäss der AWEL-Arbeitshilfe «Finanzierungsmodelle im Wasserbau» kann für das vorliegende Wasserbauprojekt grundsätzlich von einer möglichen Beteiligung von Kanton und Bund von bis zu 80 % der beitragsberechtigten Baukosten ausgegangen werden. Die effektive Beitragshöhe wird im weiteren Projektverlauf durch den Kanton festgelegt.

Das Projekt sieht vor, den heutigen Bachlauf naturnäher zu gestalten und die Uferbereiche aufzuwerten. Durch die Verlegung und Neugestaltung des Fusswegs sowie den Rückbau bestehender Mauern entstehen flachere Böschungen und ein leicht geschwungener Gewässerverlauf. Dadurch wird der Beugenbach künftig besser erlebbar und als Naherholungsraum attraktiver. Gleichzeitig werden die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere verbessert. Ein weiterer Bestandteil des Projekts ist die Verbesserung der Fischwanderung im Bereich des Durchlasses unter der Seestrasse. Mit baulichen Anpassungen wird die Durchgängigkeit für Fische verbessert, ohne die bestehende Hochwassersicherheit zu beeinträchtigen.

Im Rahmen des Projekts wird zudem der Gewässerraum rechtlich festgelegt. Dieser schafft die Voraussetzungen für den langfristigen Schutz und die Entwicklung des Gewässers. Die öffentliche Auflage des Projekts erfolgte vom 3. Juli bis 3. August 2026. Während dieser Frist gingen keine Einsprachen ein.

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