Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Tempo 50 auf der Seestrasse in Meilen?

Die Sektion Zürich des Automobil Clubs der Schweiz (ACS) und ein Anwohner aus Meilen erheben Einsprache gegen die vom Kanton Zürich vorgesehene Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Seestrasse in Meilen von 60 auf 50 km/h.

Das kantonale Tiefbauamt will die Temporeduktion im Zuge der Sanierungsarbeiten der Seestrasse zwischen Schwabach- und Seehaldenstrasse umsetzen. Die Bauarbeiten sollen von März bis November 2026 dauern.

Die Seestrasse ist eine der wichtigsten kantonalen Hauptverkehrsachsen in der Zürichseeregion. Sie verbindet die Seegemeinden mit der Stadt Zürich und ist unverzichtbar für eine leistungsfähige, sichere und effiziente Mobilität.

Ruth Enzler, Präsidentin des ACS Zürich, sagt: «Hier wird ein Flickenteppich aus Tempozonen ohne nachvollziehbare Logik geschaffen. Wo Gutachten selbst von ‚knapp nicht verhältnismässig‘ sprechen, soll nicht einfach Verkehrspolitik mit dem Lineal statt mit gesundem Menschenverstand gemacht werden.»

Unverhältnismässige Massnahme mit fragwürdiger Begründung

Die vom Kanton vorgelegten Verkehrsgutachten weisen nach Ansicht des ACS erhebliche Mängel auf. Selbst die Gutachter stufen die Massnahme mehrfach als «knapp nicht verhältnismässig» ein.

Als Lärmschutzmassnahme ist die geplante Temporeduktion laut dem offiziellen Gutachten nicht wirksam. Die zu erwartende Lärmreduktion liegt bei lediglich 0,8 Dezibel – klar unter der Schwelle von 1 dB, die für eine wahrnehmbare Verbesserung erforderlich wäre. Gleichzeitig bringt der ohnehin geplante Einbau eines lärmarmen Belags eine fast dreifach stärkere Reduktion von 2,2 dB, dies ohne Tempobeschränkung.

Selber entscheiden, ob 50 oder 60 km/h angemessen sind

«Die Massnahme belastet den täglichen Verkehr, ohne eine messbare Verbesserung für Lärm oder Sicherheit zu bringen», sagt Enzler und verweist auf eine geringe Reduktion des Lärms durch die Anpassung. Autofahrer und Autofahrerinnen würden bevormundet. Im Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) steht, dass die Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen, dem Fahrzeug und der Ladung angepasst werden muss. Daher sollen der Autofahrer und die Autofahrerin selber entscheiden, ob 60 km/h an diesen übersichtlichen Stellen angemessen ist oder aufgrund besonderer Bedingungen wie Regen, Schnee, Laub oder anderer Störungen des Verkehrs eben nicht.

Richtungsweisender Fall für den ganzen Kanton

Die Einsprache des ACS und des Anwohners könnte richtungsweisend sein für zahlreiche geplante Temporeduktionen auf kantonalen Hauptstrassen. Eine flächendeckende Reduktion innerorts ohne fundierte Einzelfallprüfung widerspricht geltendem Bundesrecht und gefährdet das Gleichgewicht zwischen Lärmschutz und effizienter Mobilität.

Der ACS Zürich setzt sich weiterhin für eine klare Netzhierarchie im Strassennetz ein: Hauptverkehrsachsen müssen leistungsfähig bleiben, während Lärmschutz und Sicherheit durch gezielte, effektive Massnahmen wie Flüsterbeläge und gezielte Verkehrslenkung erreicht werden sollen.

Unterstützung bei verkehrspolitischen Anliegen

ACS-Mitglieder, die ähnliche Anliegen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, können sich an die ACS-Beschwerdestelle Verkehrspolitik wenden, verkehrspolitik@acszh.ch.

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Kultur / Politik

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen