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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Mangels Traktanden wird auf die Durchführung der Herbst-Gemeindeversammlung verzichtet. An ihrer Stelle findet am 8. September 2025 um 19.15 Uhr im «Löwen» eine öffentliche Orientierungsversammlung statt.
Dabei wird über die zwei Themenkomplexe «Aktualisierte Energieplanung und Stilllegung des Gasverteilnetzes durch die Energie 360° AG» und «Privater Gestaltungsplan ’Seehaldenweg’ der BVK» informiert. Im Anschluss an die Orientierungsversammlung wird ein Umtrunk offeriert.
Aktualisierte Energieplanung und Stilllegung des Gasverteilnetzes
Die Gemeinde Meilen setzt sich laufend für eine nachhaltige Energieversorgung ein. Damit die Transformation von fossilen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien gelingt, nutzt die Gemeinde unter anderem das Instrument der Energieplanung.
Damit kann die Gemeinde die Wärmeversorgung koordiniert angehen und lokale erneuerbare Wärmequellen wie z.B. von der Abwasserreinigungsanlage oder aus dem Zürichsee nutzen.
Seit 2016 gab es verschiedenste Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Energieplanung:
– Entwicklung neuer Energieverbünde auf dem Gemeindegebiet und die daraus resultierende Notwendigkeit für eine Koordination des Wärmeangebots;
– neue gesetzliche Vorgaben (kantonales Energiegesetz 2022);
– Beschluss der Gasversorgerin Energie 360° AG, keine neuen Gasanschlüsse mehr zu realisieren;
– Legislaturziele des Gemeinderats Meilen (Erarbeitung eines Klimakonzepts Netto-Null 2040).
In diesem Jahr wurde daher die Energieplanung der Gemeinde Meilen überarbeitet und am 27. Mai vom Gemeinderat verabschiedet. Mit der Genehmigung durch den Kanton Zü-rich am 2. Juli ist der kommunale Energieplan rechtsgültig und behördenverbindlich.
Gemeinden haben die Möglichkeit, die Verbindlichkeit des Energieplans in Gestaltungsplänen, Sonderbauvorschriften und Arealüberbauungen auf Grundeigentümer auszudehnen.
Zudem wird die Vergabe von kantonalen und kommunalen Fördermitteln für den Heizungsersatz den Vorgaben des kommunalen Energieplans folgen. Somit werden beispielsweise in Fernwärmegebieten keine Fördermittel für Erdsondenwärmepumpen mehr ausbezahlt.
Im Hinblick auf die Gasversorgung schreibt der Energieplan den Rückbau der Gasleitungen in Fernwärmegebieten fest, da diese in Zukunft nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Grundsätzlich werden Stilllegungen – in enger Koordination mit der Gemeinde – 20 Jahre vorher angekündigt.
Privater Gestaltungsplan «Seehaldenweg» der BVK
Für die Liegenschaften im Gebiet zwischen See- und Dorfstrasse und Seehaldenweg bzw. Bahnlinie (Kat. Nrn. 8194, 8195 und 8196) hat die Pensionskasse BVK als deren Eigentümerin den privaten Gestaltungsplan «Seehaldenweg» initiiert. Der Gemeinderat hat diesen an seiner Sitzung vom 27. Juni 2023 für die öffentliche Auflage, Anhörung und kantonale Vorprüfung freigegeben.
Das Gebiet mit einer Grösse von 8773 m2 liegt an leichter Hanglage am Ortseingang von Meilen. Zurzeit ist es mit Mehrfamilienhäusern aus dem Jahr 1960 bebaut. Aufgrund des stark demodierten Zustands und der veralteten Grundrisse soll die Siedlung zurückgebaut und durch Neubauten ersetzt werden.
Die BVK plant die Erstellung von 66 neuen Mietwohnungen, wobei 10% der Wohnflächen als preisgünstiger Wohnungsbau nach Kostenmiete zu realisieren ist. Der Gestaltungsplan beruht auf dem Richtprojekt «Seehaldenweg» vom 6. Juni 2023 der Huggenbergerfries Architekten AG und der Caroline Riede Landschaftsarchitektur GmbH, welches an der Orientierungsveranstaltung vorgestellt wird.
Im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan soll das Gebiet von der W 1.8 in die WG 2.8 umgezont werden. Dies erlaubt eine dichtere Bebauung, wie sie im regionalen Richtplan vorgesehen ist. Mit der Umzonung und der Festsetzung des Gestaltungsplans kommen der BVK Planungsvorteile zugute. Gemäss Art. 1bis der Bau- und Zonenordnung erhebt die Gemeinde eine Mehrwertabgabe. In einem Bewertungsbericht der Zürcher Kantonalbank vom 11. April 2025 wurde der Mehrwert ermittelt. Die Verwendung der entsprechenden Abgabe wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt, der ebenfalls an der Informationsveranstaltung vorgestellt wird.
Der Gestaltungsplan «Seehaldenweg», die Teilrevision Nutzungsplanung (Umzonung Gebiet Seehaldenweg) sowie der Entwurf des städtebaulichen Vertrags, werden ab dem 5. September 2025 während 60 Tagen im Bauamt, Bahnhofstrasse 35, Meilen, aufgelegt. Gleichzeitig können sich Interessierte im Rahmen einer Ausstellung im Foyer des Gemeindehauses zusätzlich über das Richtprojekt informieren. Es ist vorgesehen, den Gestaltungsplan zusammen mit der Teilrevision der Gemeindeversammlung im Juni 2026 zur Festsetzung zu unterbreiten. Der städtebauliche Vertrag wird der Bevölkerung gleichzeitig zur Zustimmung vorgelegt.
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