Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Ein Reitkurs ist das A und O

Reiten ist der Traum vieler Menschen. Sport, Naturerlebnis und die Beziehung zu einem Tier lassen sich so auf einzigartige Weise verbinden. Damit das Erlebnis nicht abrupt mit einem Sturz oder Huftritt endet, sollten ein paar wichtige Tipps für sicheres Reiten beachtet werden.

Der wohl wichtigste Rat: Reitkurs besuchen. Qualifizierte Reitlehrerinnen und Reitlehrer bringen den Teilnehmenden das nötige Wissen und Können bei.

Ein kompetenter Reitbetrieb ist unter anderem an der fachgerechten Haltung der Pferde zu erkennen:

Die Tiere haben genügend Auslauf; der Stall ist sauber und aufgeräumt; der Reitbetrieb oder Verein verfügt über einen eingezäunten Reitplatz und/oder eine Reithalle; es stehen Pferde und Ponys in verschiedenen Grössen zur Verfügung; die Pferde sind gesund, gepflegt, die Ausrüstung ist passend und die Lehrpersonen sind gut ausgebildet.

Der Schweizerische Verband für Pferdesport SVPS empfiehlt, die «Grundausbildung Pferd» mit Attest oder Diplom zu absolvieren.

Umgang mit dem Pferd

Pferde sind Fluchttiere und verhalten sich manchmal unberechenbar. Sie reagieren sehr empfindlich auf überraschende Geräusche und Bewegungen. Beim Reitkurs wird deshalb auch der richtige Umgang mit den Tieren gelehrt. So kann man Verletzungen verhindern – durch Tritte, Bisse, oder wenn das Pferd durchgeht.

Gut geschützt mit der richtigen Ausrüstung

Wer einen Helm trägt, hat gute Chancen, Kopfverletzungen bei einem Sturz zu vermeiden. Der Reithelm muss gut sitzen und der Norm EN 1384 oder VG1 entsprechen. Helme mit der «MIPS»-Technologie schützen den Kopf zusätzlich vor Rotationskräften.

Die Reitstiefel sind ein guter Schutz für die Füsse und Unterschenkel. Wichtig sind Schuhe mit Absatz und glatter Sohle, die über die Knöchel reichen. Turnschuhe sind nicht geeignet.

Mit anliegenden, elastischen und faltenfreien Reithosen lässt es sich besser reiten.

Die gut sitzende Schutzweste schützt den Oberkörper. Hier auf die Norm EN 13158 achten. Passende Reithandschuhe ergänzen das Outfit.

Bei der Ausrüstung des Pferdes ist wichtig, dass sie sauber und gepflegt ist. Verschlissenes, brüchiges Material gehört ersetzt. Die Steigbügel sollten gross genug sein, damit man bei einem Sturz nicht mit einem Fuss hängen bleibt; empfohlen werden Sicherheitssteigbügel.

Sichtbarkeit

Auch wichtig: Sich sichtbar machen – besonders bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dämmerung, Dunkelheit und Nebel. Dafür eignen sich reflektierende Gamaschen und reflektierende Kleidung wie z.B. eine Leuchtweste.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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