Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Künstliche Süssstoffe – Fluch oder Segen

Die Festtage sind einmal mehr vorbei, und manch einer oder manch eine möchte die über die Feiertage gewonnenen Kilos nun wieder loswerden. Überall findet man «light»- oder «zero»-Produkte mit künstlichem Süssstoff, die zu versprechen scheinen, sich für eine Diät zu eignen, so ganz ohne Zucker. Der Konsum von kalorienfreiem Zuckerersatz ist in den letzten Jahren substanziell gestiegen.

Leider aber sind diese künstlich gesüssten, zuckerfreien Getränke und Nahrungsmittel nicht ganz unbedenklich, wie zuletzt in verschiedenen Studien gezeigt werden konnte. So helfen künstliche Süssstoffe nicht, Übergewicht zu reduzieren oder zu vermeiden und bergen dazu noch das Risiko, Diabetes Typ 2 («Altersdiabetes») oder Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Bluthochdruck) zu begünstigen. Der Konsum von künstlichen Süssstoffen ist gemäss Studien auch mit einer höheren Gesamtmortalität assoziiert.

Eine andere Studie zeigte, dass das Stuhlmikrobiom (Darmbakterien) durch die Einnahme von künstlichen Süssstoffen verändert wird und eine hyperglykämische («überzuckerte») Stoffwechsellage entsteht. Dies gilt  übrigens auch bei regelmässiger Einnahme des natürlichen Süssungsmittels Stevia.

Weiter fanden Forscher bei mit künstlichen Süssstoffen gefütterten Mäusen eine Schwäche im Immunsystem (Limitation der T-Zellen), was zu gehäuften Infektionen mit gewissen Bakterien sowie einem rascheren Wachstum von gewissen Krebsarten führte.

Wie soll man denn nun mit künstlichen bzw. natürlichen kalorienfreien Süssstoffen umgehen? Es ist wohl wie so oft im Leben: alles mit Mass. Am besten, man gewöhnt sich an ungesüsste Getränke und steigt – wo möglich – auf ungesüsste Lebensmittel um.

Dazwischen aber darf man sich auch etwas Süsses gönnen, sei es nun natürlich gesüsst oder künstlich. Dann aber bitte bewusst geniessen (und gegebenenfalls das Zähneputzen nicht vergessen!)

Dr. med Sophie Ito-Jung, Fachärztin Allgemeine Innere Medizin, Dorfstrasse 24, Meilen Telefon 044 923 25 71

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Ratgeber

Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen