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Starkes Immunsystem – Schutz für den Winter

Die Zeit von Erkältungen und Grippe naht und es gilt umso mehr, das eigene Immunsystem zu schützen und zu stärken. Das Drogerie Roth Team empfiehlt je nach Alter und Lebenssituation verschiedene Produkte.

Das menschliche Immunsystem ist ein komplexes Abwehrsystem, das sich verschiedener Strategien und Mechanismen bedient. Damit das Abwehrsystem unseres Körpers seine Aufgabe optimal erfüllen kann, ist es ratsam unser Immunsystem zu unterstützen. So ist man zwar nicht mit hundertprozentiger Garantie vor Erkältungen und Grippe geschützt, aber die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung sinkt.

Das kontaktfreudige Kind

Kinder haben durch ihr Sozialverhalten viel mehr Körperkontakt als Erwachsene. Die Folge: Sie stecken sich schneller mit Erkältungs- oder Grippeviren an. Eine kindergerechte Immunstärkung ist deshalb sinnvoll. Kinder brauchen aufgrund des Wachstums viel mehr Nährstoffe als man denkt. Die Mitarbeitenden der Drogerie Roth empfehlen aus Überzeugung Aufbaupräparate aus natürlichen Quellen wie z.B. Strath auf der Basis von Kräuterhefe oder Sanddorn von Weleda, beide können bequem in Flüssigkeiten oder ins Müesli gegeben werden. Sie enthalten wichtige sekundäre Pflanzenstoffe, die sich positiv auf den Körper und das Immunsystem auswirken.

Arbeitsame Managerin oder Manager

Wer hat heute keinen Stress? Menschen, die unter besonderer familiärer oder beruflicher Belastung stehen, sind im Winter besonders anfällig, weil der Stress auch das Immunsystem negativ beeinflusst. Vitamin C und Zink von Burgerstein sind hochdosiert und unterstützen den Körper bei der Abwehr. Gestresste Menschen müssen auch auf eine gute Versorgung mit B-Vitaminen und Selen achten. Wer stark belastet ist, profitiert von Produkten, welche das Nervensystem stärken und die Stressresistenz verbessern wie z.B. die Pflanze Rosenwurz, die Taigawurzel oder der berühmte Ginseng.

Die reiferen Jahrgänge

Mit dem Älterwerden verändert sich auch das Immunsystem. Weil ältere Menschen oft Medikamente einnehmen, sind gut verträgliche Produkte gefragt, die mit den Medikamenten keine Wechselwirkungen haben. Auch hier eignet sich das natürliche Produkt Strath besonders gut. Wertvolle Pflanzeninhaltsstoffe im Immunstimulanzer von Naturathek schützen ebenfalls vor Grippe und Erkältung.

Falls die Erkältung oder die Grippe bereits zugeschlagen hat, hilft als Behandlung für alle Altersgruppen der natürliche Naturathek Erkältungsschocker.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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