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Tipps für einen farbenfrohen Frühling

Sollen sich ab Februar die ersten zarten Blüten im Garten entfalten, muss man im Spätsommer die Saat dazu legen – oder besser gesagt die Zwiebel.

Wir haben für Sie Tipps rund um Tulpen und Frühblüher zusammengetragen.

Wissenswertes rund ums Setzen von Tulpen

Generell gilt: Für Tulpen braucht es ein Pflanzloch, das etwa der zweifachen Grösse der Zwiebeln entspricht. Diese werden stets mit der Spitze nach oben eingesetzt. Idealerweise kommen sie unmittelbar nach dem Kauf in die Erde – ist das nicht möglich, muss man sie kühl und dunkel zwischenlagern. Die ideale Pflanzzeit beginnt Ende September und dauert bis Ende Oktober.

Wilde Gruppen unter Bäumen

Ein Blüherlebnis der Sonderklasse bieten verwildernde Blumenzwiebeln. Das funktioniert besonders gut mit Fosteriana-, Kaufmanniana- und Greigii-Tulpen sowie Wildtulpen. Aber auch Schneeglöckchen (Galanthus), Hasenglöckchen (Hyacinthoides), Blaustern (Scilla), Elfen- und Frühlings-Krokus (Crocus tommasinianus und vernus) und viele Narzissen gehören dazu. Ideal platziert sind sie auf Wiesen, am Rande von Gehölzen, unter Bäumen oder zwischen spät austreibenden Stauden. Wichtig ist, die Bereiche erst dann zu mähen, wenn das Laub der Zwiebeln völlig vergilbt ist. Damit sich zügig ein bodenbedeckender Blütenteppich bildet, sollten möglichst viele Zwiebeln gepflanzt werden.

Zwiebeln in Gruppen anordnen

Optisch den besten Eindruck machen bei den Tulpen Varianten derselben Farbgruppe, zum Beispiel Pastelltöne wie Weiss, Blassrosa, Dunkelrosa und Lachs oder ein warmer Mix aus Rot, Gelb und Gold. Den echten Aha-Effekt erhält, wer die Zwiebeln in Gruppen von mindestens 15 Stück pflanzt. Um im Garten längerfristig Blüten zu geniessen, vermischt man Arten und Sorten, deren Blütenzeitpunkt möglichst weit auseinanderliegt.

Schutz vor Wühlmäusen

Sind im April noch immer keine Spuren von grünen Blattspitzen zu sehen, können Wühlmäuse dahinterstecken. Besonders auf Tulpen- und Hyazinthenzwiebeln haben sie grossen Appetit. Um sie fernzuhalten, bieten sich Schutzkörbe aus Maschendraht an.

Je nach Grösse und Pflanzkonzept finden darin bis zu 15 Zwiebeln Platz. Das Körbchen wird in der für die Blumenzwiebel empfohlenen Pflanztiefe in den Boden eingegraben und mit normaler Gartenerde bedeckt.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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