Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
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Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Eine junge Katze zieht ein

Kaum sind die jungen Büsi alt genug, um von der Mutter getrennt zu werden, sind die Inserate-Spalten und Social Media wieder gefüllt mit Kätzchen, die nach einem Zuhause suchen.

Herzige, flauschige Büseli in allen Farben spielen und springen sich aktuell in unsere Herzen. Die Mini-Miezen sind bestechend süss, und wer sie sieht, würde sie am liebsten ohne darüber nachzudenken gleich mitnehmen.

In den kostenlosen Broschüren der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz finden erfahrene und frischgebackene Katzenhalter viel Wissenswertes über das neue Familienmitglied.

Erkundungs-Trip in den Geschirrspüler

Damit der Wunsch nach einer Katze nicht zum Schnellschuss und somit zur Enttäuschung für Mensch und Katze wird, sollten sich angehende Katzenhalter bereits im Vorfeld einige Punkte bewusst machen und lernen, die Welt mit Katzen-Augen zu sehen: Die tollpatschigen Katzen-Babys und -Teenager sammeln ihre ersten Umwelterfahrungen nämlich mit Vorliebe an Orten, die für katzenlose Menschen zum Alltag gehören. Wenn ein Katzenkind eingezogen ist, geben harmlose Haushaltseinrichtungen plötzlich Anlass zum Staunen, zum Lachen – und zur Vorsicht.

Wussten Sie, dass der geöffnete Toilettendeckel eine Jungkatze geradezu zum Balanceakt auf dem WC-Rand zwingt? Und dass der Erkundungs-Trip in den Geschirrspüler oder in den kurz offenstehenden Müllsack für jeden Katzen-Teenager einfach dazugehört? Und es ist auch ganz klar, dass das Unterlassen eines Mittagsschlafs in der offenstehenden Waschmaschine für ein Katzenbaby schlicht unmöglich ist.

Adressen und Tipps für Büsi-Halter

In den kostenlosen Info-Broschüre der Susy Utzinger Stiftung für Tierschutz «Eine Katze zieht ein» und «Vorsicht Katzenfalle» finden erfahrene und angehende Katzenhalter viel Wissenswertes über das geplante neue Familienmitglied und seine Eigenschaften, wichtige Adressen für Büsi-Halter und Tipps für die ideale Katzen-Einrichtung. Die Broschüren können kostenlos bezogen werden, Bestellungen bitte online unter www.susyutzinger.ch/Shop.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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