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Tibetische Kräuterrezepturen

Seit über 50 Jahren produziert die Padma AG in Wetzikon tibetische Kräuterrezepturen. Das einzigartige Konzept wurde mit tibetischer Tradition erschaffen.

Kräuter, Gewürze und Mineralstoffe, gemischt zu sogenannten Vielstoffrezepturen, sind seit Jahrhunderten ein Herzstück der tibetischen Lehre. Die Herstellung in der Schweiz unterliegt strengen Qualitätsrichtlinien. Die Rohstoffe werden getrocknet und vermahlen und bleiben naturbelassen: Damit bleibt ihr von der Natur vorgesehener ernährungsphysiologischer Wert erhalten. Padma-Kräuterrezepturen sind natürliche Begleiter für den modernen Alltag.

Die wohl bekannteste und sicher älteste Padma-Rezeptur ist Padma 28N für die Durchblutung. Von Kopf bis Fuss zirkuliert unser Blut jede Sekunde durch die Gefässe und versorgt uns mit Sauerstoff, Nährstoffen, Schutzstoffen und vielem mehr. Diverse Faktoren wie Rauchen, Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, Stress und verschiedenste Umwelteinflüsse können sich negativ auf die Gefässe auswirken und die Entstehung von Durchblutungsstörungen begünstigen. Dies zeigt sich unter anderem durch das «Einschlafen» von Händen und Füssen, durch Ameisenlaufen oder Wadenkrämpfe. Durch Padma 28N wird die Durchblutung bis in die kleinsten Gefässe gefördert, was bei Durchblutungsstörungen helfen und somit den gesamten Organismus stärken kann.

Den Verdauungsprozess unterstützen

Die Tibeter nutzen seit jeher Gewürze mit wärmenden Scharfstoffen. Die Wärme legt sich wie eine Bettflasche auf den kalten Stein im Bauch, verursacht durch den anspruchsvollen Alltag mit oft kalten, schnellen Mahlzeiten, welche die Verdauung belasten. Durch die Kräutermischung mit Granatapfel, kleinem Galgant, Zimt, langem Pfeffer, Kardamom und Kalzium wird der ganze Verdauungsprozess in Gang gebracht. Kalzium unterstützt die normale Funktion der Verdauungsenzyme.

Für starke Nerven

Das Nervenkostüm ist im hektischen Alltag oft dünn. Padma Nervoben mit Magnesium legt sich wie eine warme Windjacke einhüllend über das sturmgeplagte Nervenkostüm. Padma Nervoben enthält Pflanzen, die starke Wurzeln bilden, wie z.B. Kümmel, Süssholz, aber auch wehrhaft-dornigen Sichuanpfeffer und edlen Weihrauch.

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Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

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