Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen
AZ Meilen · Bahnhofstrasse 28 · 8706 Meilen · Telefon 044 923 88 33 · info(at)meileneranzeiger.ch

Amtliches, obligatorisches Publikationsorgan der Gemeinde Meilen

Paradoxe Reaktionen in der Dermatologie

Als paradoxe Reaktion wird in der Medizin eine Reaktion des Körpers auf einen Wirkstoff bezeichnet, die das Gegenteil des beabsichtigten Effekts bewirkt.

Als Beispiel sei das Auftreten von Schlaflosigkeit nach der Einnahme eines Schlafmittels genannt.

Auch in der Dermatologie gibt es paradoxe Reaktionen: Eine Schuppenflechte kann unter Behandlung mit einem Anti-TNF-Biologikum, einem modernen Psoriasis-Medikament, nach anfänglicher Besserung wieder verstärkt auftreten. Dies ist in ca. 5% der Fälle so. Was dahintersteckt, wurde vor kurzem an der dermatologischen Klinik in Lausanne aufgeklärt: Es handelt sich um eine spezielle Reaktionsweise des Immunsystems.

Bei einer Laserbehandlung gegen unerwünschte Haare kann es in sehr seltenen Fällen zu einem verstärkten Haarwuchs kommen (paradoxe Hypertrichose). Diese Reaktion tritt sehr selten und vor allem bei Patientinnen mit Hormonstörungen auf, deren Familien aus dem Mittelmeerraum stammen.

Kürzlich war in den Medien von einem Model zu lesen, das sich mit Coolsculpting, einer Methode zur Fettreduktion mittels Kälte (Kryolipolyse), hat behandeln lassen. Bei der Frau kam es zu einer sehr seltenen Reaktion, die als paradoxe Hyperplasie bezeichnet wird. In unserer Praxis wird Coolsculpting seit über zehn Jahren erfolgreich zur Fettreduktion an Kinn und Körper eingesetzt. Einige Patienten sprachen uns auf diesen Fall an, denn in den Medien wurde von einer «Verunstaltung» des Körpers berichtet. Bei einer paradoxen Reaktion nach Kryolipolyse kann es jedoch nur zu einer Zunahme des Fettgewebes an der Behandlungsstelle kommen, nicht zu einer allgemeinen Gewichtszunahme. Dieser Fettüberschuss wäre zudem mittels Fettabsaugung korrigierbar. Diese Reaktion ist jedoch extrem selten (ca. 1:3000 Behandlungen).

Diese Beispiele zeigen, dass wir Menschen auf Behandlungen individuell reagieren und nicht über einen Leisten geschlagen werden können. Manchmal führen Presseartikel, Dr. Google & Co. zu einer starken Verunsicherung. So werden extrem seltene Nebenwirkungen auch einmal überbewertet. Eine fundierte Information durch einen dermatologischen Facharzt ist sinnvoll.

/Dr. med. Myriam Wyss Fopp, Spezialärztin FMH Dermatologie, Allergologie, klinische Immunologie. Ästhetik- und Laserzentrum Zürichsee AG, Dorfstrasse 94, Meilen

teilen
teilen
teilen
XING
WhatsApp

Weitere aktuelle Artikel in der Kategorie Ratgeber

Wenn das Bad oder die Küche keinen Mangel aufweisen und voll funktionstüchtig sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, etwas zu unternehmen. Mieter haben kein Recht auf Renovation.

Es herrscht der Grundsatz «Wie gesehen, so gemietet». Das subjektive Schönheitsempfinden ist rechtlich nicht relevant. Das Gesetz sagt, dass die Wohnung zum vorausgesetzten Gebrauch – also zum Wohnen – taugen muss. «Gebrauchstauglich» ist nicht das Gleiche wie die Frage, ob die Mieterin ihr neues Zuhause «schön» findet.

Es wäre deshalb reine Kulanz des Vermieters, wenn er die Küche oder die Einrichtung auf den neuesten Stand bringt. Einfordern kann die Mieterschaft aber den üblichen Unterhalt der Liegenschaft sowie die Behebung von Mängeln. Steigt also der Herd oder der Kühlschrank aus, muss der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Was, wenn der Mieter selber zu Hammer und Farbe greift

Bevor der Mieter selber in der Mietwohnung renoviert oder gar umbaut, sollte er die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Das Mietrecht schreibt vor, dass für Erneuerungen und Änderungen an der Mietsache –und dazu gehört zum Beispiel auch das Streichen von Wänden – die schriftliche Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss.

Tut der Mieter dies nicht, riskiert er eine ordentliche Kündigung und muss beim Auszug den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wiederherstellen. Der Vermieter kann unbewilligte Arbeiten jederzeit verbieten oder gar vom Richter stoppen lassen und für bereits ausgeführte Arbeiten deren sofortige Rückgängigmachung verlangen.

Jede Veränderung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters stellt eine Vertragsverletzung dar, denn der Mieter hat lediglich ein Gebrauchsrecht an der Mietsache. Das Eigentum bleibt beim Eigentümer bzw. Vermieter.

Weiterlesen
Weiterlesen
Weiterlesen